Förderübersicht
Mit unserer Förderübersicht erhalten Sie eine erste Orientierung, welche Förderprogramme aktuell laufen und welche Maßnahmen die Förderungen umfassen. Detaillierte Informationen zur Förderung finden Sie auf den Unterseiten der jeweiligen Programmbereiche.
Förderübersicht
Mit unserer Förderübersicht erhalten Sie eine erste Orientierung, welche Förderprogramme aktuell laufen und welche Maßnahmen die Förderungen umfassen. Detaillierte Informationen zur Förderung finden Sie auf den Unterseiten der jeweiligen Programmbereiche.
Gebäudehülle
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Heizungstechnik
Anlagen zur Wärmeerzeugung
Heizungs-optimierung
Optimierung des Heizungsverteilsystems
Anlagentechnik
Anlagentechnik zur Erhöhung der Energieeffizienz
Fachplanung + Baubegleitung
Energetische Fachplanungs- und Baubegleitungs-leistungen
Gebäudehülle
Über den Programmbereich Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden Dämmungen der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), die Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden, der Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren und der sommerliche Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung gefördert.
Antragsberechtigt für die Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sind:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätige
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter der Immobilie, an der die Maßnahme umgesetzt werden soll.
Der Fördersatz beträgt 20 % der förderfähigen Ausgaben. Dabei liegt das Mindestinvestitionsvolumen bei 2.000 € (brutto) und das maximale Fördervolumen bei 60.000 € pro Wohneinheit.
Ist die Sanierungsmaßnahme Bestandteil der Umsetzung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), kann ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % gewährt werden.
Ein Energieeffizienz-Experte muss bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zwingend eingebunden werden.
Bevor der Antrag gestellt werden kann, erstellt der Experte eine technische Projektbeschreibung (TPB), in der die zu beantragende Maßnahme erläutert wird.
Nach Erstellung der technischen Projektbeschreibung durch den Experten erhält dieser eine so genannte TPB-ID. Diese TPB-ID benötigt der Antragsteller / die Antragstellerin zur eigentlichen Antragstellung.
Der eigentliche Antrag wird anschließend über das elektronische Antragsformular gestellt.
Sie möchten mehr Details erfahren? Weitere Informationen zu den förderfähigen Ausgaben können Sie dem Infoblatt zu den förderfähigen Kosten entnehmen.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über das Kontaktformular.
Anlagentechnik
Der Programmbereich Anlagentechnik (außer Heizung) umfasst die Förderung für den Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäude zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes.
Gefördert wird:
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung
- Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme
Antragsberechtigt für die Förderung von Anlagentechnik (außer Heizung) sind:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätige
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter der Immobilie, an der die Maßnahme umgesetzt werden soll.
Der Fördersatz beträgt 20 % der förderfähigen Ausgaben. Dabei liegt das Mindestinvestitionsvolumen bei 2.000 € (brutto) und das maximale Fördervolumen bei 60.000 € pro Wohneinheit.
Ist die Sanierungsmaßnahme Bestandteil der Umsetzung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), kann ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % gewährt werden.
Ein Energieeffizienz-Experte muss bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zwingend eingebunden werden.
Bevor der Antrag gestellt werden kann, erstellt der Experte eine technische Projektbeschreibung (TPB), in der die zu beantragende Maßnahme erläutert wird.
Nach Erstellung der technischen Projektbeschreibung durch den Experten erhält dieser eine so genannte TPB-ID. Diese TPB-ID benötigt der Antragsteller / die Antragstellerin zur eigentlichen Antragstellung.
Der eigentliche Antrag wird anschließend über das elektronische Antragsformular gestellt.
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HEizungstechnik
Der Programmbereich Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
umfasst die Förderung für den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur
Heizungsunterstützung und den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das
erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25
Prozent einbindet.
Gefördert werden:
- Gas-Brennwertheizung (Renewable Ready)
- Gas-Hybridheizungen
- Solarkollektoranlagen
- Biomasseheizungen
- Wärmepumpen
- Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
- Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
- Gebäudenetze und Anschluss an eine Gebäude- oder Wärmenetz
- Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien
Antragsberechtigt für die Förderung von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) sind:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätige
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter der Immobilie, an der die Maßnahme umgesetzt werden soll.
Der Fördersatz beträgt bei:
- Gasbrennwert-Heizungen (Renewable Ready) 20 %
- Gas-Hybridheizungen 30 %*
- Solarthermieanlagen 30 %
- Wärmeübergabestation eines Netzes (mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25 %) 30 %*
- Wärmeübergabestation eines Netzes (mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 55 %) 35 %*
- Wärmepumpen 35 %*
- Biomasseanlagen 35 %* (bei besonders emmisionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozentpunkte)
- Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) 35 %*
Dabei liegt das Mindestinvestitionsvolumen bei 2.000 € (brutto) und das maximale Fördervolumen bei 60.000 € pro Wohneinheit.
* Beim Austausch einer mit dem Brennstoff Öl betriebenen Heizungsanlage kann ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden.
Ist die Sanierungsmaßnahme Bestandteil der Umsetzung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), kann ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % gewährt werden.
Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist optional. Aufgrund der Komplexität von energetischen Sanierungsmaßnahmen empfehlen wir die Einbindung eines Experten auch für den Programmpunkt Heizungstechnik, um die Effizienz und Nachhaltigkeit der Maßnahme zu gewährleisten. Unsere Experten stellen sicher, dass die Energieeffizienz Ihrer Immobilie ganzheitlich verbessert wird. Ist die Sanierungsmaßnahme Bestandteil der Umsetzung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), kann zudem ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % gewährt werden.
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FAchplanung + Baubegleitung
Der Programmbereich Fachplanung und Baubegleitung umfasst energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen.
Gefördert wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung von:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Heizungsoptimierung
Voraussetzung für die Förderung ist die Kombination mit der Fördermittelbeantragung der jeweiligen Einzelmaßnahmen im Rahmen des BEG.
Antragsberechtigt für die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung sind:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften;
- freiberuflich Tätige;
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln;
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände;
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen;
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter der Immobilie, an der die Maßnahme umgesetzt werden soll.
Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben. Dabei liegen die maximalen förderfähigen Ausgaben bei 5.000 € für Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten bei 2.000 € pro Wohneinheit. Die maximale Fördersumme je Zuwendungsbescheid beträgt 20.000 €.
Sie möchten mehr Details erfahren? Weitere Informationen zu den förderfähigen Ausgaben können Sie dem Infoblatt zu den förderfähigen Kosten entnehmen.
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Heizungsoptimierung
Der Programmbereich Heizungsoptimierung umfasst sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird.
Gefördert wird:
- der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
- der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
- im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
- die Dämmung von Rohrleitungen
- der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
- die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Voraussetzung für alle Maßnahmen ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlagen. Sollte der hydraulische Abgleich aus technischen Gründen nicht möglich sein, muss zumindest ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 durchgeführt werden.
Antragsberechtigt für die Förderung der Heizungsoptimierung sind:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätige
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter der Immobilie, an der die Maßnahme umgesetzt werden soll.
Der Fördersatz beträgt 20 % der förderfähigen Ausgaben. Dabei liegt das Mindestinvestitionsvolumen bei 300 € (brutto) und das maximale Fördervolumen bei 60.000 € pro Wohneinheit.
Ist die Sanierungsmaßnahme Bestandteil der Umsetzung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), kann ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % gewährt werden.
Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist optional. Aufgrund der Komplexität von energetischen Sanierungsmaßnahmen empfehlen wir die Einbindung eines Experten auch für den Programmpunkt Heizungsoptimierung, um die Effizienz und Nachhaltigkeit der Maßnahme zu gewährleisten. Unsere Experten stellen sicher, dass die Energieeffizienz Ihrer Immobilie ganzheitlich verbessert wird. Ist die Sanierungsmaßnahme Bestandteil der Umsetzung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), kann zudem ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % gewährt werden.
Sie möchten mehr Details erfahren? Weitere Informationen zu den förderfähigen Ausgaben können Sie dem Infoblatt zu den förderfähigen Kosten entnehmen.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über das Kontaktformular.
Energieeffizient Bauen - 153
Aktualisierung
Zum 01.07.2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser und ersetzt die bisherigen Programme der KfW. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Das Programm 153 umfasst den Bau oder Kauf eines neuen KfW-Effizienzhauses.
Im Detail:
- Förderkredit ab 0,75 % Sollzins p.a.
- Bis zu 120.000 Euro je Wohnung
- Für alle, die ein neues KfW-Effizienzhaus oder eine entsprechende Eigentumswohnung bauen oder kaufen
- Weniger zurückzahlen: bis zu 30.000 Euro mit dem Tilgungszuschuss
- Begleitung durch Experten für Energieeffizienz kann mit bis 4.000 Euro extra gefördert werden
Sowohl der Neubau als auch der Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus oder einer entsprechenden Eigentumswohnung können über das Kreditprogramm 153 gefördert werden.
- Neubau: die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung
- Kauf: der Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten)
Die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz wird für die Inanspruchnahme des Programms 153 vorausgesetzt.
Das Programm kann mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm 124 kombiniert werden.
Sie möchten mehr Details erfahren? Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt Energieeffizient Bauen und der Anlage zum Merkblatt – Technische Mindestanforderungen der KfW entnehmen.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über das Kontaktformular.
Energieeffizient Sanieren - 151, 152
Aktualisierung
Zum 01.07.2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser und ersetzt die bisherigen Programme der KfW. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Das Programm 151, 152 umfasst energetische Sanierungen von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.
Im Detail:
- Förderkredit mit 0,75 % Sollzins p.a.
- Bis zu 120.000 Euro für die Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus oder 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen
- Auch für den Kauf einer sanierten Immobilie
- Weniger zurückzahlen: bis zu 48.000 Euro Tilgungszuschuss
- Begleitung durch Experten für Energieeffizienz kann mit bis zu 4.000 Euro extra gefördert werden
Sowohl komplette Sanierungen als auch einzelne energetische Maßnahmen können über das Kreditprogramm 151, 152 gefördert werden.
- die Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus
- die Umsetzung einzelner energetischer Maßnahmen
- die Sanierung eines Baudenkmals
- die Umwidmung von Nicht-Wohnflächen in Wohnfläche
- der Kauf von saniertem Wohnraum
Die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz wird für die Inanspruchnahme des Programms 151, 152 vorausgesetzt.
Einzelmaßnahmen können alternativ mit einem Investitionszuschuss über die BEG gefördert werden. Komplette Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus bezuschusst die KfW im Programm 430 Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss. Eine Kombination mit dem Kreditprogramm 151, 152 ist nicht möglich.
Sie möchten mehr Details erfahren? Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt Energieeffizient Sanieren – Kredit und dem Infoblatt der förderfähigen Maßnahmen der KfW entnehmen.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über das Kontaktformular.
Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss 430
Aktualisierung
Zum 01.07.2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser und ersetzt die bisherigen Programme der KfW. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude.
für Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus
Das Programm 430 umfasst energetische Sanierungen von
Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002
gestellt wurde.
Im Detail
- Zuschuss bis zu 48.000 Euro für die Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus
- Auch für den Kauf einer sanierten Immobilie
- Für private Eigentümer
Über das Zuschussprogramm 430 können ausschließlich komplette Sanierungen gefördert werden. Einzelmaßnahmen können alternativ mit einem Investitionszuschuss über die BEG gefördert werden.
- Komplettsanierung zum KFW-Effizienzhaus
- Sanierung von Baudenkmalen
- Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden
- Kauf einer sanierten Immobilie
Die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz wird für die Inanspruchnahme des Programms 430 vorausgesetzt.
Komplette Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen können alternativ mit dem Programm 151, 152 Energieeffizient Sanieren – Kredit der KfW gefördert werden. Eine Kombination mit dem Zuschussprogramm 430 ist nicht möglich.
Sie möchten mehr Details erfahren? Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss und dem Infoblatt – Liste der förderfähigen Maßnahmen der KfW entnehmen.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über das Kontaktformular.
Energieeffizient Sanieren - Zuschuss Baubegleitung 431
Aktualisierung
Zum 01.07.2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser und ersetzt die bisherigen Programme der KfW. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Das Programm 431 umfasst die Fachplanung und qualifizierte Baubegleitung durch einen externen, unabhängigen Experten für Energieeffizienz.
Im Detail:
- Zuschuss bis zu 4.000 Euro
- Wir übernehmen 50 % der Kosten eines Experten für Energieeffizienz
- Für alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder neu bauen
- Auch geeignet, um Zertifikate für nachhaltiges Bauen zu erstellen
- Kann nur zusammen mit den Förderprodukten 151, 152 , 430 (Sanierung zum KfW-Effizienzhaus) oder 153 genutzt werden
Über das Zuschussprogramm 431 wird die Planung und Baubegleitung rund um den Neubau oder die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus sowie die energetische Sanierung mit Einzelmaßnahmen gefördert.
Kombination mit dem Programm 151,152, 153
- Wenn Sie sich für ein Kreditprogramm entschieden haben, erhöht sich Ihr Kreditbetrag um die Kosten der Baubegleitung. Von diesen Kosten erhalten Sie 50 % als Tilgungszuschuss. Der Antrag für die Baubegleitung wird direkt mit dem Kreditantrag gestellt.
Kombination mit dem Programm 430
- Wenn Sie sich für ein Zuschussprogramm entschieden haben, erhöht sich Ihr Zuschuss um 50 % der Kosten für die Baubegleitung. Der Antrag für die Baubegleitung wird direkt mit dem Zuschussantrag gestellt.
Sie möchten mehr Details erfahren? Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung und der Anlage zum Merkblatt – Liste der förderfähigen Leistungen der KfW entnehmen.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über das Kontaktformular.
Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit 167
Aktualisierung
Zum 01.07.2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser und ersetzt die bisherigen Programme der KfW. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Das Programm 167 bietet einen Ergänzungskredit für die Heizungsumstellung auf erneuerbare Energien.
Im Detail:
- Förderkredit mit 0,78 % effektivem Jahreszins
- Für alle, die ihre Heizungsanlage in Wohngebäuden auf erneuerbare Energien umstellen
- Auch für den Kauf von saniertem Wohnraum mit neuer Heizungsanlage
- Bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag
- Als ideale Ergänzung zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Anlagen zur Wärmeerzeugung
Über das Programm 167 wird der Ersatz einer seit mindestens zwei Jahren vorhandenen Heizungs- oder Kühlanlage im Wohngebäude in Form eines Ergänzungskredits gefördert.
- Heizungsumstellungen als Einzelmaßnahmen, unter Einhaltung der Bedingungen der Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen des BAFA
- Kosten einer erneuerbaren Heizungsanlage beim Kauf von saniertem Wohnraum, wenn diese z.B. im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind
Sie möchten mehr Details erfahren? Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit der KfW und der Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen des BAFA entnehmen.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über das Kontaktformular.
KfW WOHNEIGENTUMSPROGRAMM - 124
KfW WOHNEIGENTUMS-PROGRAMM - 124
Aktualisierung
Zum 01.07.2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser und ersetzt die bisherigen Programme der KfW. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Das Programm 124 bietet einen ergänzenden Kredit für den Kauf oder Bau eines Eigenheims.
Im Detail:
- Förderkredit ab 0,84 % effektivem Jahreszins
- Bis zu 100.000 Euro Kreditbetrag
- Für alle, die Wohnraum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen wollen
- Gut kombinierbar mit anderen KfW-Förderprodukten
Über das Programm 124 wird der Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen mit bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben gefördert.
Bei einem Neubau:
- Kosten des Baugrundstücks, wenn Sie es höchstens 6 Monate vor Antragseingang bei der KfW erworben haben
- Baukosten wie Material- und Arbeitskosten
- Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar- und Maklergebühren sowie die Grunderwerbsteuer
- Kosten für Außenanlagen
Bei einem Kauf:
- Kaufpreis
- Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung
- Nebenkosten wie die Notar- und Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer
Sie möchten mehr Details erfahren? Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt KfW-Wohneigentumsprogramm der KfW entnehmen.
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