Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 – Generelle Bestimmungen

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unterliegen alle Angebote oder Dienstleistungen von enercons Unternehmensberatung OHG und alle sich daraus ergebenden Verträge und Vereinbarungen diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen, denen hiermit ausdrücklich widersprochen wird, sowie mündliche Nebenabreden bedürfen in jedem Einzelfall der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch enercons Unternehmensberatung.

§2 – Erbringung von Dienstleistungen

enercons Unternehmensberatung erteilt Aufträge, insbesondere für Prüf-, Zertifizierungs- und Gutachtertätigkeiten sowie Lieferungen, werden nach den anerkannten Regeln der Technik unter Beachtung der geltenden Vorschriften und – soweit nicht besondere Abmachungen getroffen worden sind – in der bei enercons Unternehmensberatung üblichen Handhabung durchgeführt.

§3 – Gewährleistung

enercons Unternehmensberatung übernimmt keine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit (einwandfreie Beschaffenheit) und Funktionsfähigkeit weder der begutachteten oder geprüften Teile noch der Gesamtanlage; insbesondere übernimmt enercons Unternehmensberatung keine Verantwortung für Konstruktion, Materialauswahl und Bau der untersuchten Anlagen, soweit diese Fragen nicht Gegenstand des Auftrages sind.

§4 – Übertragung von Leistungen

enercons Unternehmensberatung hat das Recht, die vertragsgegenständlichen Leistungen ganz oder teilweise einem sorgfältig ausgesuchten und ihr geeignet erscheinenden Beauftragten oder Subunternehmer zu übertragen. Der Auftraggeber ermächtigt enercons Unternehmensberatung, alle für die Erfüllung der übertragenen Leistungen erforderlichen Informationen dem Beauftragten oder Subunternehmer offenzulegen.

§5 – Datenerhebung

Von schriftlichen Unterlagen, die enercons Unternehmensberatung zur Einsicht überlassen oder die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, dürfen Abschriften zu den Akten von enercons Unternehmensberatung genommen werden. Die für Untersuchungszwecke beim Auftraggeber entnommenen Proben gehen in das Eigentum von enercons Unternehmensberatung über.

§6 – Preise

Sofern keine Preisvereinbarungen zwischen enercons Unternehmensberatung und dem Auftraggeber getroffen wurden, bestimmen sich die von dem Auftraggeber zu zahlenden Preise nach dem gültigen offiziellen Leistungsverzeichnis von enercons Unternehmensberatung, das Gegenstand von Anpassungen sein kann. Die Preise verstehen sich ausschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, die in den Rechnungen von enercons Unternehmensberatung gesondert ausgewiesen wird.

§7 – Zahlung

Die Rechnungen von enercons Unternehmensberatung sind ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber ist nur insoweit berechtigt, Zahlungen aufgrund von Auseinandersetzungen mit enercons Unternehmensberatung zurückzubehalten oder mit von ihm behaupteten Ansprüchen gegenüber enercons Unternehmensberatung aufzurechnen, als seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Ist der Auftraggeber kein Unternehmer, so steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht darüber hinaus nur dann zu, soweit es auf einen Gegenanspruch gestützt wird, der aus demselben Vertragsverhältnis stammt. Sollte es zu einem Vertragsrücktritt kommen, ist enercons Unternehmensberatung berechtigt, 5% der Nettosumme einzuhalten bzw. einzufordern.

§8 – Haftung

Die Haftung von enercons Unternehmensberatung für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen, sofern sich aus den folgenden Ziffern nicht ein anderes ergibt. Im Rahmen der Auftragsbearbeitung wird die persönliche Haftung der Gesellschafter pro Einzelfall auf maximal 100€ beschränkt.

§9 – Verschwiegenheitsklausel

enercons Unternehmensberatung und seine Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen durch den Auftrag zur Kenntnis gelangten Tatsachen verpflichtet, soweit diese Tatsachen sich auf den Auftraggeber und den Auftragsgegenstand beziehen.

§10 – Urheberrechte

An von enercons Unternehmensberatung erstellten Gutachten, Prüfungsergebnissen, Berechnungen etc. stehen enercons Unternehmensberatung die Urheberrechte zu.

§11 – Elektronische Datenverarbeitung

enercons Unternehmensberatung speichert für eigene Zwecke Daten des Geschäftsverkehrs, falls erforderlich, in einer Datenverarbeitungsanlage.

§12 – Gerichtsbarkeit

Alle Streitigkeiten, die sich aus vertraglichen Beziehungen unter Bezugnahme auf diese Allgemeinen Auftragsbedingungen ergeben, unterliegen der Anwendung und Auslegung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen ist – soweit gesetzlich zulässig – Schwelm. enercons Unternehmensberatung ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dem für seinen Geschäfts- bzw. Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.

§13 – Salvatorische Klausel

Sofern einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 03.12.2019