Förderübersicht

Mit unserer Förderübersicht erhalten Sie eine erste Orientierung, welche Förderprogramme aktuell laufen und welche Maßnahmen sie umfassen. Detaillierte Informationen finden Sie auf den Unterseiten der jeweiligen Programmbereiche.

BEG

Bundesförderung

KfW

Förderbank

BEG

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Gebäudehülle

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Heizungstechnik

Anlagen zur Wärmeerzeugung

Heizungs-optimierung

Optimierung des Heizungsverteilsystems

Anlagentechnik

Anlagentechnik zur Erhöhung der Energieeffizienz

Fachplanung + Baubegleitung

Energetische Fachplanungs- und Baubegleitungs-leistungen

Gebäudehülle

Über den Programmbereich Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden Dämmungen der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), die Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden, der Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren und der sommerliche Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung gefördert.

Antragsberechtigt für die Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter der Immobilie, an der die Maßnahme umgesetzt werden soll.

Der Fördersatz beträgt 20 % der förderfähigen Ausgaben. Dabei liegt das Mindestinvestitionsvolumen bei 2.000 € (brutto) und das maximale Fördervolumen bei 1.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche (insgesamt maximal 15 Millionen Euro).

Ein Energieeffizienz-Experte muss bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zwingend eingebunden werden.

Unsere Experten stellen sicher, dass die Energieeffizienz Ihres Gebäudes ganzheitlich verbessert wird.

Sie möchten mehr Details erfahren? Weitere Informationen zu den förderfähigen Ausgaben können Sie dem Infoblatt zu den förderfähigen Kosten entnehmen.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über das Kontaktformular.

Anlagentechnik

Der Programmbereich Anlagentechnik (außer Heizung) umfasst den Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäude zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes.

Gefördert wird:

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes

Antragsberechtigt für die Förderung von Anlagentechnik (außer Heizung) sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter der Immobilie, an der die Maßnahme umgesetzt werden soll.

Der Fördersatz beträgt 20 % der förderfähigen Ausgaben. Dabei liegt das Mindestinvestitionsvolumen bei 2.000 € (brutto) und das maximale Fördervolumen bei 1.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche (insgesamt maximal 15 Millionen Euro).

Ein Energieeffizienz-Experte muss bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zwingend eingebunden werden.

Unsere Experten stellen sicher, dass die Energieeffizienz Ihres Gebäudes ganzheitlich verbessert wird.

Sie möchten mehr Details erfahren? Weitere Informationen zu den förderfähigen Ausgaben können Sie dem Infoblatt zu den förderfähigen Kosten entnehmen.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über das Kontaktformular.

HEizungstechnik

Der Programmbereich Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
umfasst den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur
Heizungsunterstützung und den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das
erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25
Prozent einbindet.

Gefördert werden:

  • Gas-Brennwertheizung (Renewable Ready)
  • Gas-Hybridheizungen
  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
  • Gebäudenetze und Anschluss an eine Gebäude- oder Wärmenetz
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien

 

Antragsberechtigt für die Förderung von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter der Immobilie, an der die Maßnahme umgesetzt werden soll.

Der Fördersatz beträgt bei:

  • Gasbrennwert-Heizungen (Renewable Ready) 20 %
  • Gas-Hybridheizungen 30 %*
  • Solarthermieanlagen 30 %
  • Wärmeübergabestation eines Netzes (mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25 %) 30 %*
  • Wärmeübergabestation eines Netzes (mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 55 %) 35 %*
  • Wärmepumpen 35 %*
  • Biomasseanlagen 35 %* (bei besonders emmisionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozentpunkte)
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) 35 %*

Dabei liegt das Mindestinvestitionsvolumen bei 2.000 € (brutto) und das maximale Fördervolumen bei 1.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche (insgesamt maximal 15 Millionen Euro).

* Beim Austausch einer mit dem Brennstoff Öl betriebenen Heizungsanlage kann ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden.

Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist optional. Aufgrund der Komplexität von energetischen Sanierungsmaßnahmen empfehlen wir die Einbindung eines Experten auch für den Programmpunkt Heizungstechnik, um die Effizienz und Nachhaltigkeit der Maßnahme zu gewährleisten. Unsere Experten stellen sicher, dass die Energieeffizienz Ihres Gebäudes ganzheitlich verbessert wird.

Sie möchten mehr Details erfahren? Weitere Informationen zu den förderfähigen Ausgaben können Sie dem Infoblatt zu den förderfähigen Kosten entnehmen.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über das Kontaktformular.

FAchplanung + Baubegleitung

Der Programmbereich Fachplanung und Baubegleitung umfasst energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen.

Gefördert wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung von:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Heizungsoptimierung

Voraussetzung für die Förderung ist die Kombination mit der Fördermittelbeantragung der jeweiligen Einzelmaßnahmen im Rahmen des BEG.

Antragsberechtigt für die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften;
  • freiberuflich Tätige;
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln;
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände;
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen;
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter der Immobilie, an der die Maßnahme umgesetzt werden soll.

Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben. Dabei liegen die maximalen förderfähigen Ausgaben bei 5 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche und insgesamt maximal 20.000 € pro Zuwendungsbescheid.

Sie möchten mehr Details erfahren? Weitere Informationen zu den förderfähigen Ausgaben können Sie dem Infoblatt zu den förderfähigen Kosten entnehmen.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über das Kontaktformular.

Heizungsoptimierung

Der Programmbereich Heizungsoptimierung umfasst sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird.

Gefördert wird:

  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
  • im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Voraussetzung für alle Maßnahmen ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlagen. Sollte der hydraulische Abgleich aus technischen Gründen nicht möglich sein, muss zumindest ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 durchgeführt werden.

Antragsberechtigt für die Förderung der Heizungsoptimierung sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter der Immobilie, an der die Maßnahme umgesetzt werden soll.

Der Fördersatz beträgt 20 % der förderfähigen Ausgaben. Dabei liegt das Mindestinvestitionsvolumen bei 300 € (brutto) und das maximale Fördervolumen bei 1.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche (insgesamt maximal 15 Millionen Euro).

Ist die Sanierungsmaßnahme Bestandteil der Umsetzung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), kann ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % gewährt werden.

Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist optional. Aufgrund der Komplexität von energetischen Sanierungsmaßnahmen empfehlen wir die Einbindung eines Experten auch für den Programmpunkt Heizungsoptimierung, um die Effizienz und Nachhaltigkeit der Maßnahme zu gewährleisten. Unsere Experten stellen sicher, dass die Energieeffizienz Ihres Gebäudes ganzheitlich verbessert wird.

Sie möchten mehr Details erfahren? Weitere Informationen zu den förderfähigen Ausgaben können Sie dem Infoblatt zu den förderfähigen Kosten entnehmen.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über das Kontaktformular.

KfW

Bank aus Verantwortung

Klimaschutz

Aktualisierung

Zum 01.07.2021 ist die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser und ersetzt die bisherigen Programme der KfW. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude.

  • Förderkredit ab 1,03 % effektivem Jahreszins
  • Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
  • Für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in der EU
  • Für mittelständische Unternehmen und Freiberufler
 

Förder­fähig sind Investitionen in die Er­richtung, den Er­werb sowie die Modernisierung von Anlagen:

  •  Herstellung klima­freundlicher Technologien, Produkte und Schlüssel­komponenten
  •  Klimafreundliche Produktions­verfahren
  •  Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus Erneuer­baren Energien
  •  Stromverteilnetze und Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus Abwärme und Gas
  •  Verteil­netze Abwärme­nutzung und Fern­wärme/-kälte
  •  Energie­speicher
  •  Herstellung von Bio­masse, Bio­gas und Bio­kraft­stoffen
  •  Wasser-, Abwasser- und Abfall­management
  •  Kohlen­stoff­dioxid Transport/Speicherung
  •  Nach­haltige Mobilität
  •  Die beantragten Maß­nahmen müssen die technischen Anforderungen gemäß der Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen Klima­schutz­offensive für den Mittel­stand“ (Bestellnummer 600 000 4603) erfüllen.

Die KfW schließt bestimmte Vor­haben generell von einer Finan­zierung aus oder gibt einzu­haltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe ent­nehmen.

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Energieeffizienz in der Wirtschaft

Aktualisierung

Zum 01.07.2021 ist die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser und ersetzt die bisherigen Programme der KfW. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude.

  • Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
  • Hohe Förderung für besonders effiziente Komponenten, Anlagen und Lösungen
  • Weniger zurückzahlen: bis zu 55 % Tilgungszuschuss
  • Für Unternehmen und Freiberufler

Die Förderung ermöglicht Ihrem Unternehmen eine hohe Flexibilität bei der Umsetzung einer passenden Lösung. Die KfW finanziert Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärme­effizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energie­verbrauchs beitragen. Von hocheffizienten Standard­komponenten bis zu komplexen Systemlösungen.

Die Investition muss mindestens 3 Jahre in Betrieb sein.

  • Modul 1: Querschnittstechnologien
  • Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
  • Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
  • Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

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Energieeffizienz in der PRoduktion

Aktualisierung

Zum 01.07.2021 ist die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser und ersetzt die bisherigen Programme der KfW. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude.

  • Förderkredit ab 1,03 % effektivem Jahreszins
  • Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
  • Für Neuinvestitionen und Moder­nisierungen im In- und Ausland
  • Für Unternehmen und Freiberufler

Die KfW fördert Energieeffizienz­maßnahmen im Bereich Produktions­anlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen in Deutschland und im Ausland.

  •  Investitions­maßnahmen
    wie beispielsweise: Maschinen, Anlagen und Prozess­technik, Druckluft, Vakuum und Absaug­technik, Elektrische Antriebe und Pumpen, Prozesskälte und Prozesswärme, Wärmerück­gewinnung und Abwärme­nutzung für Produktions­prozesse, Mess-, Regel- und Steuerungstechnik, Informations- und Kommunikations­technik, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
  •  Modernisierungs­investitionen, die zu einer spezifischen Endenergie­einsparung von mindestens 10 %, gemessen am Durchschnitts­verbrauch der letzten 3 Jahre, führen.
  •  Bei Neuinvestitionen ist die Energie­einsparung gegenüber dem Branchen­durchschnitt maßgeblich.

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Energieeffizient Bauen und Sanieren

Aktualisierung

Zum 01.07.2021 ist die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser und ersetzt die bisherigen Programme der KfW. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude.

  • Förderkredit ab 1,00 % effektivem Jahreszins
  • Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
  • Für Neubau und Sanierung Ihrer Gewerbegebäude
  • Für Unternehmen und Freiberufler
  • Weniger zurückzahlen: bis zu 27,5 % Tilgungszuschuss

Die KfW fördert den Neubau, den Erst­erwerb und die Sanierung gewerblich genutzter Nicht­wohngebäude mit dem Ziel der Energie­einsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes, im Einzelnen:

Energetische Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude, die einen der folgenden Effizienz­gebäude­standards für Bestands­gebäude erreichen:

  •  KfW-Effizienzgebäude 70
  •  KfW-Effizienzgebäude 100
  •  KfW-Effizienzgebäude Denkmal

Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz:

  • Wärmedämmung
  • Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore
  • Sommerlicher Wärmeschutz
  • Lüftung und Klima inkl. Wärme- und Kälterück­gewinnung, Abwärmenutzung
  • Nah- oder Fernwärme
  • Wärme-/Kälteverteilung und -speicherung
  • Wärme-/ Kälteerzeugung durch Strahlungs­heizungen, Warmluft-Erzeuger und wäme­geführte Kraft-Wärme- beziehungsweise Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen
  • Beleuchtung
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Gebäudeautomation

Neubau energieeffizienter, gewerblich genutzter Gebäude, die einen der folgenden Effizienz­gebäude­standards für Neubauten erreichen:

  •  KfW-Effizienzgebäude 55
  •  KfW-Effizienzgebäude 70

Maßnahmen zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme:

  • z. B. Nebenarbeiten, Planungskosten und Energiemanagement­systeme

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Erneuerbare Energien Standard

Aktualisierung

Zum 01.07.2021 ist die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser und ersetzt die bisherigen Programme der KfW. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude.

  • Ab 1,03 % effektivem Jahreszins
  • Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher
  • Für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr
  • Für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Standard finanziert die KfW Investitionen in Deutsch­land und im Ausland. Im Einzelnen:

1. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien – einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.

  •  Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
  •  Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
  •  Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
  •  Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
  •  Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
  •  Batteriespeicher

2. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien

3. Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden

4. Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren

  •  zum Beispiel Stromspeicheranlagen (Power-to X-Technologien), Lastmanagement, Mess- und Steuerungssysteme, als Einzelmaßnahme oder Nachrüstung

Außerdem:

  •  Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung

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Erneuerbare Energien Premium

Aktualisierung

Zum 01.07.2021 ist die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser und ersetzt die bisherigen Programme der KfW. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude.

  • Ab 1,00 % effektivem Jahreszins
  • Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
  • Weniger zurückzahlen: bis zu 50% Tilgungszuschuss
  • Besonders hohe Förderung für den Aus­tausch alter Heizungs­anlagen
  • Für Privatpersonen, Unternehmen und öffent­liche Ein­richtungen

Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Premium fördert die KfW Ihre Investitionen zur Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien. Zu den geförderten Vorhaben gehören:

  •  große Solarkollektoranlagen
  •  große Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse
  •  Wärmenetze, die aus erneuer­baren Energien gespeist werden
  •  Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas
  •  große Wärmespeicher
  •  große effiziente Wärmepumpen
  •  Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK)

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Wohngebäude

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